Es ist ja eigentlich kein Geheimnis – Die Restwerte für gebrauchte Automobile befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Leasingnehmer von sogenannten Kilometerverträgen müssten sich eigentlich davon nicht betroffen fühlen, oder doch?
Das Totschlagargument war ja immer “Bei Kilometerverträgen trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko”.
Das dies in der Praxis aber so nicht 100% zutrifft, mussten nun einige Fuhrparkleiter am eigenen Leib erfahren.
Die zu niedrig kalkulierten Leasingverträge aufgrund zu optimistischer Restwertprognosen scheinen wohl auf anderem Wege wieder aufgefangen zu werden. Erst kürzlich las ich in einer Fachzeitschrift, dass sich die Kosten für Rücknahmeschäden deutlich erhöhten.
Gründe hierfür können sein:
- normale Gebrauchsspuren werden als Schaden dokumentiert und in Rechnung gestellt
- Schäden werden mit überhöhten Stundenverrechnungssätzen berechnet
- Die Reparatur- Instandhaltungskosten wurden angehoben
Die Frage: Wie geht man am Besten damit um, ist schwierig zu beantworten. Normale Gebrauchsschäden lassen sich im täglichen Einsatz nicht vermeiden. Trotzdem sollten Sie Ihre Fahrer auf die Restwertproblematik und auf den pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug hinweisen. Vielleicht lohnt es sich gar, den Fahrer mit in die Pflicht zu nehmen und Ihn entsprechend an den Rücknahmeschäden zu beteiligen.
Stellen Sie sich bei Vertragsablauf schon auf Nachverhandlungen ein. Versuchen Sie einen eigenen Gutachter bestimmen zu dürfen oder veranlassen Sie ggf. ein Gegengutachten. Prüfen Sie die einzelnen aufgeführten Schadenspositionen genau und verhandeln Sie hier evtl. nach.
Vielleicht ist es auch empfehlenswert, dass Fahrzeug vor der Fahrzeugrückgabe von einem Profi aufbereiten zu lassen.
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