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Nebenkosten beim Fahrzeugleasing

Leasing ist bei Unternehmen schon seit Jahren auf dem Vormarsch. Vor allem das so genannte Kilometerleasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Zum einen hat das oft steuerliche Gründe. Denn die Leasingrate kann direkt als Ausgabe verbucht werden und schlägt sich direkt in der GuV des Unternehmens nieder. Zum anderen trägt beim Kilometerleasing der Leasinggeber das Vermarktungsrisiko.

Die Fahrzeugüberführung

Grundsätzlich sollte man aber bei der Fahrzeugbeschaffung auch immer auf die Nebenkosten achten. Das fängt schon bei der Überführung des Fahrzeugs vom Hersteller zum Händler an. Die Kosten schlagen dann schnell mal mit ca. 700 – 1300 Euro zu buche. Wer Geld sparen will muss gut verhandeln. Oder holt das Fahrzeug direkt am Werk ab. Aber auch dort ist die Abholung nicht immer kostenlos. Ganz abgesehen von den eigenen Anfahrtskosten und dem dadurch entstehenden Zeitaufwand.

Gap-Versicherung

Beim Leasing ist es zu dem oft sinnvoll, eine „Gap-Versicherung“ abzuschließen, sofern diese nicht schon Bestandteil des Leasingvertrages ist. Eine solche Zusatz-Versicherung schließt praktisch die Finanzierungslücke, welche bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entstehen kann. Eine GAP-Deckung ersetzt im Schadenfall (bei Diebstahl oder Totalschaden) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Zu beachten ist auch, dass Leasingverträge nicht einfach so gekündigt werden können, da es sich hierbei um einen Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit handelt. Auch hier sollte man in das Kleingedruckte schauen, wie das im Falle eines Falles gehandhabt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur durch entsprechende Ausgleichszahlungen möglich und lohnt sich aus wirtschaftlichen Überlegungen meist nicht. Hier ist es dann oft besser man findet einen „Dritten“, welcher den Vertrag entsprechend übernimmt und vom Leasinggeber auch akzeptiert wird.

Genaue Planung

Bei Kilometerverträgen sollte man im Vorfeld ziemlich genau wissen, wie viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden soll. In den Verträgen gibt es jedoch gewöhnlich eine Freigrenze in der man sich mit den Kilometern bewegen darf, ohne das Nachzahlungen oder Rückerstattungen anfallen. Eine zu niedrige Schätzung der Laufleistung hat zur Folge, dass man später über die Kilometerabrechnung zur Kasse gebeten wird. Die Höhe der Nachzahlung hängt von den vereinbarten „Kosten pro Mehrkilometern“ ab. Eine zu hohe Schätzung der Laufleistung bedeutet meist, dass man während der Laufzeit eine zu hohe Rate bezahlt hat, auch wenn man diese teilweise wieder über die Kilometerabrechnung zurückerstattet bekommt. Die Erstattung für Minderkilometer ist dabei meist niedriger angesetzt als die Kosten für die gefahrenen Mehrkilometer.

Verwaltungsgebühren

Während der Laufzeit fallen bei Leasingverträgen auch Verwaltungsgebühren an. Diese richtet sich im Allgemeinen nach den vereinbarten Leistungen. Beim so genannten Full-Service-Leasing unterscheidet man zwischen einer offenen und einer geschlossenen Abrechnung.

Geschlossene Abrechnung

Bei einer geschlossenen Abrechnung errechnet der Leasinggeber eine gleich bleibende Rate, wobei der Leasinggeber das volle Kostenrisiko trägt. Das heißt, bei einer geschlossenen Abrechnung findet keine Endabrechnung statt. Bei einer geschlossenen Abrechnung kalkuliert der Leasinggeber in der Regel mit Aufschlägen, da er das Kostenrisiko zu tragen hat.

Offene Abrechnung

Bei einer offenen Abrechnung wird zwar auch eine feste Rate kalkuliert. Jedoch wird diese am Ende der Laufzeit mit den tatsächlichen Auszahlungen verglichen und entsprechend verrechnet. Liegen dabei die tatsächlich angefallenen Kosten höher als die vom Leasinggeber kalkulierten, wird der Leasingnehmer im Normalfall zur Kasse gebeten, um die Kosten auszugleichen. Wurden die Kosten unterschritten, erhält der Leasingnehmer die zu viel gezahlten Beträge zurück.

Fullservice-Leasing – Bedingungen

Zu beachten ist auch, dass Full-Service-Verträge meist an bestimmten Bedingungen geknüpft sind. So müssen beispielsweise  „Gewaltschäden“ vom Leasingnehmer getragen werden. Dies führt dann öfters zu Diskussionen, was überhaupt ein Gewaltschaden ist. Weiterhin operieren Leasinggesellschaften gerne mit Kooperationspartner, so dass man angehalten wird, diesen im Falle einer Reparatur oder Reifenwechsels anzufahren. Das kann dann für den Leasingnehmer durchaus zu höheren Kosten führen (längere Anfahrtswege…).

Endabrechnung

Ein wunder Punkt bei Kilometerverträgen ist immer wieder die Endabrechnung. So klagen Kunden immer wieder über erhebliche Nachzahlungen bei der Fahrzeugrückgabe. Der Leasinggeber kalkuliert die Leasingrate anhand einer im Vorfeld ermittelten Restwertprognose. Je höher der prognostizierte Restwert, desto niedriger die Leasingrate. Eine zu optimistische Restwertprognose führt aber dazu, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit drauflegen müsste.

Also wird versucht, diesen „Verlust“ irgendwie aufzufangen. Das geschieht dann oft über die Zustandsbewertung /Gutachten des Fahrzeugs. Um das Risiko der Nachzahlung etwas zu lindern, lassen einige Unternehmen das Fahrzeug im Vorfeld nochmals aufbereiten (Smart-Repair, Fahrzeug polieren…). Was aber zu weiteren Kosten führt, aber evtl. die Nachzahlung verringert.

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, schon vor dem Abschluss eines Leasingvertrages festzulegen, welche Schäden am Fahrzeug akzeptiert werden und welche nicht. Ansonsten zahlt man später evtl. für jeden kleinen Steinschlag.

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