Wer seinen Fuhrpark optimieren will, kommt um eine anständige Fahrerverwaltung nicht herum. Nur zu wissen, welcher Fahrzeugnutzer mit welchem Fahrzeug fährt reicht nicht aus. Vor allem dann nicht, wenn Sie für den Fuhrpark mitverantwortlich sind und in der Halterhaftpflicht stehen.
Mit der Halterhaftung ist nicht zu spaßen!
Die Bußgeldverwaltung
Zu einer guten Fuhrparkverwaltung gehört auch eine Strafzettelverwaltung. Hier gilt der Grundsatz: Jeden Vorgang genau zu dokumentieren. Stellen Sie sich mal folgenden Szenario vor: Ein Fahrzeugnutzer erhält fast wöchentlich einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens.
Obwohl das Delikt an sich nicht mit Punkten in Flensburg geahndet wird, wird dem Fahrzeugnutzer seine Fahrerlaubnis entzogen. Der Fahrzeugnutzer verschweigt Ihnen jedoch den Führerscheinentzug und fährt mit dem Dienstwagen munter weiter. Dummerweise baut er mit dem überlassenen Dienstwagen einen folgenschweren Unfall.
Als Fuhrparkverantwortlicher darf Ihnen eine solche Häufung an Bußgeldbescheiden nicht entgehen. Wie wird hier wohl später das Gericht entscheiden, wenn es um die Frage geht: “Warum überlassen Sie einem Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis Ihr Fahrzeug?”
Hier reicht es unter Umständen nicht aus, dass Sie nur alle 6 Monate den Führerschein des Mitarbeiters überprüft haben.
Die Führerscheinkontrolle
Als Fuhrparkverantwortlicher müssen Sie unbedingt regelmäßig die Führerscheine aller Mitarbeiter prüfen, denen ein Firmenfahrzeug überlassen wurde. Auch wenn im Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt ist, dass ein Führerscheinentzug unverzüglich gemeldet werden muss, könnten Sie im Streitfall zur Rechenschaft gezogen werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine entsprechende Terminverwaltung einrichten.
Allgemein wird eine Prüfung der Fahrerlaubnis alle 6 Monate empfohlen. Dies reicht aber meiner Meinung nach nicht immer aus. Wenn Ihnen bekannt wird, dass der Fahrzeugnutzer beispielsweise Drogenabhängig ist oder stetig gegen die StVO verstößt, sollten Sie sich die Original-Führerscheine öfters vorlegen lassen. Aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen die Führerscheinkontrolle mit der Strafzettelverwaltung zu verknüpfen.
Die Fahrzeugkontrolle
Keine Frage, wenn Sie Fahrzeuge Ihren Mitarbeiter überlassen, müssen diese technisch einwandfrei sein. Im Zweifel, darf der Fahrzeugnutzer das Fahrzeug nicht bewegen. Sollte Ihnen also bekannt werden, dass ein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder einen technischen Mangel hat, sollten Sie dem Fahrzeugnutzer umgehend Anweisungen geben, was er zu tun hat. Dazu müssen Sie jederzeit wissen, wer welches Fahrzeug fährt,
Darauf sollten Sie immer achten:
- Gültige Hauptuntersuchung
- Gültige UVV VBG D29
- Rechnungen mit versteckten Mängelhinweisen („Reifen: 2 mm Restprofil“…)
Vorgänge genau dokumentieren.
Es ist extrem wichtig, dass Sie genau nachvollziehen können, was Sie mit wem besprochen haben. Vor allem dann, wenn es sich um kritische Dinge wie „Strafzettel, Führerscheinkontrollen, Fahreranweisungen…“ handelt. Mit einem Anruf ist es da nicht getan, da Sie im Zweifelsfall den Vorgang detailliert darstellen müssen.
Empfehlenswert sind hier Serienmail – und Serienbrieffunktionen, bei dem jeder Vorgang genau dokumentiert wird. Das hat zudem den Vorteil, dass die Aufgaben schnell erledigt sind.