Blog

Fuhrparktreff.de

Mietwagen – Achten Sie auf Winterbereifung!

Wenn Sie  einen Mietwagen benötigen, so sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser im Winter auch mit Winterreifen ausgerüstet ist. Denn die Winterreifenpflicht besteht nur für den Fahrer nicht jedoch für den Vermieter. Das Ärgerliche dabei ist, dass die Vermieter die Winterreifen als “Extra-Option” anpreisen und entsprechende Zuschläge verlangen. Und dies nicht zu knapp wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Teilweise von bis zu 19 Euro Aufschlag pro Tag.

Auf den meisten Mietflotten (man spricht von ca. 80%) sind Ganzjahresreifen montiert. Diese haben das M+S-Symbol, welche vom Gesetzgeber zwar im Winter zugelassen sind, aber oft nicht den Grip eines echten Winterreifens bieten. Als Kunde haben Sie in der Regel nicht den Anspruch auf echte Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol, sondern nur auf “wintertaugliche Bereifung”. Und wintertauglich sind auch die M+S-Reifen die Sie teuer bezahlen müssen.

Was können Sie also tun:

  • Sie bestellen den Mietwagen direkt mit Winterrreifen und bezahlen den entsprechenden Aufpreis
  • Sie bestellen den Mietwagen ohne die Zusatzoption Winterrreifen und hoffen, dass die Winterbereifung auf dem Fahrzeug ist.

Am besten ist es aber, wenn Sie schon beim Bestellen des Mietwagens vorher klären, ob Winterreifen inklusive sind. Entdecken Sie dann die falsche Bereifung beim Abholen des Wagens, dürfen Sie das Fahrzeug stehen lassen und müssen die Rechnung nicht bezahlen.

0 comments…

Leave a Comment