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Mangelnde Ladungssicherung kann teuer werden!

Ladungssicherung gilt auch für PKW

Wenn man von Ladungssicherung spricht, denken viele das betrifft nur LKW.  Aber weit gefehlt, auch die Ladung eines PKW muss so gesichert werden, dass diese keine Gefahr für sich und andere besteht. Verantwortlich für die Ladungssicherung ist aber nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter bzw. derjenige der für die Fahrzeuge die Verantwortung trägt.

Wichtig sind dabei auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Hier wird darauf hingewiesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Fahrzeuge entsprechend der Vorschrift ausgerüstet sein müssen (z.B. Trennnetze…). Diese Bestimmungen sind in der BGV D 29 nachzulesen.

Aber auch in der StVO sind die Grundsätze der Ladungssicherung festgelegt. Hier steht beispielsweise im Absatz 1 des §§ 22 folgendes:   “Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.”

Dazu gehören auch Handys, Navigationsgeräte und andere lose herumliegende Gegenstände.

Als Fuhrparkverantwortlicher sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Fahrern ausreichende Materialien zur Ladungssicherung zur Verfügung stellen. Auch sollten Sie durch eine Einweisung sicherstellen, dass Ihre Fahrer die Ladungen richtig sichern.

Bussgelder und Punkte drohen

Eine falsch gesicherte Ladung kann Bussgelder und Punkte kosten. Sowohl der Fahrer als auch der Halter werden dabei zur Verantwortung gezogen.

Eine sehr schöne Pdf-Datei zum Thema “Ladungssicherung im PKW” hat auch die Landesverkehrswacht und der TÜV Thüringen herausgebracht. Diese finden Sie hier: Ladungssicherung

 

 

 

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