Das Leasen von Fahrzeugen ist eine äußerst beliebte Form der Finanzierung.
Als Vorteil wird oft der steuerliche Vorteil genannt.
Wem gehört das Wirtschaftsgut –
Oder wie werden die Leasingraten steuerlich behandelt?
Sofern das Wirtschaftsgut dem Leasinggeber zugerechnet wird, mindern die Leasingraten direkt den Gewinn.
Ist das Wirtschaftsgut allerdings dem Leasingnehmer zugerechnet, so muss dieses Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer aktiviert werden. In diesem Fall kann der Leasingnehmer die Raten dann nicht mehr direkt als Betriebsausgabe geltend machen. Vielmehr muss das Wirtschaftgut dann über die Afa abgeschrieben werden. Also wie ein typisches Darlehen.
Es kommt also immer darauf an, wem das Wirtschaftsgut zugeordnet wird. Dies hängt vom jeweiligen Leasingvertrag ab.
Bei einem üblichen Kilometervertrag trägt der Leasinggeber die Verwertungschance und das Verwertungsrisiko am Leasingobjekt, so dass Ihm im Normalfall auch das Wirtschaftsgut zugeschrieben wird. In diesem Fall kann der Leasingnehmer also die monatlichen Leasingraten direkt als Betriebsausgabe verbuchen.
Leasing und der erkaufte Steuervorteil
In der Öffentlichkeit wird oft pauschal behauptet, dass Leasing aufgrund des Steuervorteils so attraktiv ist. Die Leasingraten mindern ja direkt den Gewinn, so heisst es. Dabei wird aber verschwiegen, dass auch bei einem Annuitäten-Darlehen der Gewinn durch die Afa gemindert wird. Und mit einer degressiven Abschreibung unter Umständen eine höhere Gewinnminderung in den ersten Jahren erreicht werden kann.
Weiterhin sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Leasing in der Regel eine sehr teure Art der Finanzierung ist. Die Verzinsung liegt oft deutlich höher als bei vergleichbaren Darlehenszinsen. Man sollte also gut durchrechnen, ob ein etwaiger Steuervorteil nicht durch den Zinsnachteil teuer eingekauft wird.
Weitere Kosten
Aber auch die versteckten Kosten spielen bei der Beurteilung des Leasingvertrages eine Rolle. So wird der Leasinggeber immer versuchen sein Risiko zu minimieren. Dies geschieht beispielsweise durch eine Vollkasko-Versicherung die der Leasingnehmer abschließen muss. Auch eine sogenannte Gap-Versicherung , die durchaus empfehlenswert ist, verursacht weitere Kosten. Hinzu kommen evtl. noch Kosten für Rücknahmeschäden.
Wie teuer das Leasingfahrzeug letzendlich ist, erfährt man erst am Ende der Laufzeit nachdem das Fahrzeug zurückgegeben wurde. Wichtig ist, dass man die Kosten penibel aufschlüsselt, um später die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Natürlich hat Leasing auch durchaus Vorteile. Zum Einen muss man sich nicht um die Verwertung kümmern zum Anderen wird durch die nicht Aktivierung des Wirtschaftsgut die Eigenkapitalquote erhöht.
Axel Schäfer 13. Oktober 2009, 07:47
Hallo Herr Juchum,
der Artikel zum Thema Leasing stellt das Thema Leasing aus meiner Sicht etwas zu verkürzt dar.
Gerade etwaig Steuervorteile sind beim Kfz-Leasing für Fuhrparks die von Kfz-Leasing-Anbietern eher nachrangig genannten. In der Tat ist der Nachweis steuerlicher Wirkungen seit der Unternehmenssteuerreform nicht so ganz einfach und bedarf einer komplexeren Betrachtung.
Die Praxis zeigt, dass bei entsprechenden Berechnungen auf der Basis echter Unternehmenszahlen häufig KEIN Ungleichgewicht bei den verschiedenen Finanzierungsarten entsteht. Selbst wenn Leasing zunächst etwas ungünstiger erscheint, relativiert sich das Bild bei exakter Betrachtung häufig.
Es ist allerdings genauso falsch pauschal zu behaupten, Leasing ist immer vorteilhaft. Es kommt auf die genaue Unternehmenssituation an.
Die Einbindung eines Leasinganbieters in den Gesamtprozess eines Fuhrparks kann sehr sinnvoll sein. Hierbei spielen die Abläufe und die üblicherweise von Fuhrparkbetreibern nicht bewerteten Transaktionskosten (Prozesskosten) für die eigene Leistungserbringung ebenfalls eine Rolle.
Weiterhin können die bilanziellen Wirkungen des Leasing ebenfalls von erheblicher Bedeutung sein. Durch positiven Einfluss auf die Bilanzrelationen (abhängig von der Unternehmensgröße!) kann Leasing dazu führen, dass die Finanzierungskonditionen insgesamt günstiger bleiben. (Rating der Banken!) Letztlich sollte nicht vergessen werden, dass gerade der Aspekt mit einem solventen Leasinggeber eine weitere Liquiditätsquelle nutzen zu können gerade in Zeiten der “Krise” hohes Gewicht hat.
Axel Schäfer, 13.10.2009
Dipl. Fin. u. Leasingwirt (VWA)
Claus Juchum 13. Oktober 2009, 08:27
Hallo Herr Schäfer,
Sie haben Recht, der Artikel zum Thema Leasing ist sehr verkürzt. Und es ist sicherlich sinnvoll genau zu prüfen ob sich Leasing für einen rechnet.
Den größten Vorteil beim Leasing sehe ich darin, dass man sich nicht um die Verwertung kümmmern muss und dass die Bilanzrelationen beim operate lease verbessert werden.
Mit der Einbindung eines Leasinganbieters in den Gesamtprozeß, gehe ich nicht mit Ihnen konform, da hier die Neutralität fehlt. Beispiel: Ein Leasingnehmer rechnet auf Istkostenbasis mit offener Abrechnung ab. Der Leasinggeber gibt zwar vor die Rechnungen zu prüfen, doch die Praxis sieht hier meist völlig anders aus. Die Rechnungen werden zum großen Teil 1:1 durchgereicht. Warum sollte die Leasinggesellschaft sich selbst beschneiden. Diese erhalten ja entsprechende Bonis aufgrund der Umsätze von den Autohäusern.
Sicher ist das Ganze recht komplex und kann nicht verallgemeinert werden. Auch andere Dinge spielen hier noch eine wichtige Rolle. Beispielsweise die Flexibilität eines gekauften bzw nicht über Leasing finanziertes Fahrzeug. Die Aussonderung kann hierbei viel gezielter optimiert werden. Die Werkstätten und der Reparaturumfang können selbst viel flexibler gewählt werden. Leasing macht es den Unternehmen zweifelos einfacher aber nicht unbedingt besser, so zumindest meine Meinung. Den echtes Fuhrparkmanagement findet im eigenen Haus statt.
Viele Grüße
Claus Juchum
Axel Schäfer 13. Oktober 2009, 10:01
Herr Juchum,
mit Einbindung in den Gesamtprozess meinte ich auch eher die logistischen Abläufe (Auslieferung, Assistance-Leistungen, Rückgabeprozess).
Gruß
Axel Schäfer
Claus Juchum 13. Oktober 2009, 10:10
Das habe ich dann mißverstanden, entschuldigen Sie Bitte.