Um die Kosten eines Fuhrparks richtig bewerten zu können, ist es wichtig die normalen Reparaturen strikt von den Gewaltschäden zu trennen. So ist beispielsweise nicht jeder Reifenersatz auf einen normalen Verschleiß zurückzuführen. Ein Bordsteinrempler ist daher anders zu bewerten als ein notwendiger Reifentausch aufgrund eines abgefahrenen Reifenprofils. Wenn Sie Einfluß auf Ihre Gewaltschäden nehmen wollen, so müssen Sie diese entsprechend klassifizieren und monetär bewerten.
Doch was ist eigentlich ein Gewaltschaden?
Gewaltschäden sind im Grunde genommen Schäden, welche nicht durch normaler Verschleiß erklärbar sind. Eine Falschbetankung mit all den Folgekosten, ist sicherlich nicht auf eine verschleißbedingte Reparatur zurückzuführen.
Oft erlebt man in der Praxis, dass eine solche Trennung der Kosten nicht erfolgt. So werden dann einfachheitshalber sämtliche Reifen auf die Kostenart “Reifen” gebucht. Oder Reparaturen unabhängig davon, wie diese entstanden sind, der Kostenart “Reparatur” zugeordnet. Das Problem bei einer solchen Vorgehensweise ist, dass man später nicht weiß, ob das Fahrzeug nun an sich selbst so teuer war, oder ob es dafür evtl. auch andere Gründe gibt.
Letztendlich geht es am Ende nicht nur darum, wieviel Kosten entstanden sind, sondern auch um die Frage: “Wo und warum sind die Kosten entstanden!” Und wie kann man diese positiv beeinflussen? Dies gelingt aber nur, wenn man sich im Vorfeld Gedanken darüber macht, wie eine Rechnung richtig gebucht wird. Im optimalen Fall unterscheidet man auch noch zwischen selbstverschuldeten und fremdverschuldeten Gewaltschäden.
Unter fremdverschuldeten Gewaltschäden würden dann Reparaturen fallen, die nicht vermeidbar sind. (Vandalismus-Schäden, defekte Windschutzscheiben aufgrund eines Steinschlags…)
Praxisbeispiel:
Als Fuhrparkverantwortlicher sollten Sie anhand einer Rechnung erkennen können, wenn es sich um einen Gewaltschaden handelt. Das ist nicht immer einfach, aber durchaus möglich.
Kommen wir hierzu noch einmal auf das Beispiel „Bordsteinrempler“ zurück. Diese erkennt man meist daran, dass auf der Werkstattrechnung nur ein einziger Reifen bzw. eine Felge steht und erneuert wurde. Eine Reifenreparatur läßt dagegen eher auf einen eingefahrenen Nagel schließen. Wer dann noch weiß, wann die Reifen zuletzt neu aufgezogen wurden, kann sich ein gutes Bild über die Schadensursache machen. Bei einem älteren Reifen, welcher aufgrund eines Bordsteinschadens erneuert wurde, könnte man auch eine Kostensplittung vornehmen. So dass 50 % der Kosten auf „Gewalt“ und 50 % der Kosten auf die Kostenart „Reifen“ verbucht werden.