Kennen Sie das?
Eine Reparaturrechnung liegt zur Prüfung auf Ihrem Schreibtisch.
Ganz unten auf der letzen Seite, steht beiläufig folgender Satz:
“Bremsbeläge in 10.000 km fällig”
Dann haben Sie auch hoffentlich den Termin entprechend vermerkt und halten diesen nach! Denn aus Sicht der Halterhaftung, sind solche Rechnungen alles andere als unproblematisch.
Wenn die Bremsbeläge nach 10.000 km abgefahren sind und das Fahrzeug seitdem nicht mehr in der Werkstatt war, dann wird es kritisch. Nicht auszudenken, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.
Achten Sie auf solche Hinweise und nehmen Sie diese sehr ernst.
Deshalb hier meine Tipps:
- Terminieren Sie diese Hinweise sorgsam
- Halten Sie diese Termine nach
- Informieren Sie Ihren Fahrer schriftlich über den Hinweis (denn der Fahrer hat die Rechnung evtl. gar nicht gesehen)
- Achten Sie bei einem Fahrerwechsel, dass der neue Fahrer auch die Informationen erhält