Arbeitshilfe: Führerscheinkontrolle

Gemäß Paragraf 21 Abs. 1 StVG haftet sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeugverantwortliche!

Dazu folgende Tipps:

  • Prüfen Sie regelmäßig die Führerscheine und dokumentieren Sie die Prüfungen (empfohlener Intervall alle 6 Monate)
  • Prüfungen sind auch dann erforderlich wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen
  • Bei Fahrzeugverleihungen / Poolfahrzeuge muss vor jeder Verleihung die Gültigkeit und erlaubte Klasse der Fahrerlaubnis überprüft werden.

Prüfungen:

  • Gültigkeit prüfen
  • Erlaubte Fahrzeugklasse prüfen (insbesondere bei Verleih von Fahrzeugen > 3,5 To
  • Gibt es Auflagen (Beispielsweise Automatikgetriebe…)
  • Besondere Vorsicht bei Auslandsführerscheinen
    Verlagert ein ausländischer Mitarbeiter seinen Wohnsitz nach Deutschland hat der ausländische Führerschein nur 6 Monate Gültigkeit.
  • Achten Sie bei bestimmten Nutzfahrzeugen darauf, dass hier weitergehende Regeln gelten. Gültigkeit 5 Jahre, Beschränkt auf das 50. Lebensjahr
  • Prüfen Sie immer den Originalführerschein und Dokumentieren Sie die Prüfung schriftlich.

Als Arbeitshilfe können Sie hier ein Formular zur Dokumentation herunter laden:

Download

*Alle Angaben ohne Gewähr

Schreiben Sie einen Kommentar

{ 1 Trackback }

Vorheriger Artikel:

Nächster Artikel: