Gemäß Paragraf 21 Abs. 1 StVG haftet sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeugverantwortliche!
Dazu folgende Tipps:
- Prüfen Sie regelmäßig die Führerscheine und dokumentieren Sie die Prüfungen (empfohlener Intervall alle 6 Monate)
- Prüfungen sind auch dann erforderlich wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen
- Bei Fahrzeugverleihungen / Poolfahrzeuge muss vor jeder Verleihung die Gültigkeit und erlaubte Klasse der Fahrerlaubnis überprüft werden.
Prüfungen:
- Gültigkeit prüfen
- Erlaubte Fahrzeugklasse prüfen (insbesondere bei Verleih von Fahrzeugen > 3,5 To
- Gibt es Auflagen (Beispielsweise Automatikgetriebe…)
- Besondere Vorsicht bei Auslandsführerscheinen
Verlagert ein ausländischer Mitarbeiter seinen Wohnsitz nach Deutschland hat der ausländische Führerschein nur 6 Monate Gültigkeit. - Achten Sie bei bestimmten Nutzfahrzeugen darauf, dass hier weitergehende Regeln gelten. Gültigkeit 5 Jahre, Beschränkt auf das 50. Lebensjahr
- Prüfen Sie immer den Originalführerschein und Dokumentieren Sie die Prüfung schriftlich.
Als Arbeitshilfe können Sie das Formular zur Dokumentation herunter laden.
Einfach E-Mail-Adresse eingeben und absenden:
Das könnte Sie auch Interessieren:
Führerscheinkontrolle einfach Online
*Alle Angaben ohne Gewähr