Die Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge ist nun verabschiedet. Die neue Regelung schreibt Winterreifen vor bei:
- Glatteis,
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eis- oder Reifglätte
Erlaubt sind laut Bundesverkehrsministerium alle Reifen mit M+S-Kennzeichnung. Das heisst auch Ganzjahresreifen dürfen mit dieser Kennung bei winterlichen Verhältnissen auf die Straße. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen diese an beiden Achsen aufziehen. Bei schweren Nutzfahrzeugen reichen die Antriebsachsen.
Die Bußgelder erhöhten sich dabei von 20 Euro auf 40 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Fuhrparkleitern kann nur empfohlen werden die Fahrer schriftlich zu informieren und die Dienstüberlassungsverträge entsprechend anzupassen. Weiterhin ist es empfehlenswert die Umrüstung entsprechend zu überwachen und zu dokumentieren.