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Straßenschäden – wer zahlt?

Der Winter hat den Straßen schwer zugesetzt. Viele Straßen sind übersät von tiefen Schlaglöchern.

Diese sind nicht ganz ungefährlich für Autofahrer und können große Schäden am Fahrzeug anrichten. Doch wer zahlt in einem solchen Falle?
In der Regel wird es sehr schwierig sein, einen Dritten haftbar zu machen, da reicht schon ein einfaches Warnschild das auf die Strassenschäden hinweist. Und schon ist die Straßenbaubehörde aus dem Schneider. Ausserdem wird der Gesetzgeber oder die Gemeinde darauf hinweisen, dass nach dem Winter mit Straßenschäden zu rechnen ist.

Nur wenn ein grober Verstoß der Verkehrsicherungspflicht nachgewiesen werden kann, besteht die Chance auf Schadenersatz.

Auf  Hauptstraßen liegt die Verkehrssicherungspflicht in der Regel bei den Gemeinden.
Nur wenn die Gemeinde nicht auf die Gefahrenquelle hinweist, besteht die Chance, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Auf Nebenstraßen selber muss jedoch mit Schlaglöchern und anderen Straßenschäden gerechnet werden. So dass Gemeinden hier wohl selten haften.

Für Bundesautobahnen sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Hier muss niemand mit Schlaglöchern rechnen. Wird dort nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden einfordern.

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