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Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen (SP)

Fuhrparkbetreiber von Nutzfahrzeugen haben eine Vielzahl von Terminen zu beachten. Eine dieser wichtigen Termine ist die Sicherheitsprüfung, auch SP genannt.

Was hat es damit auf sich:
Schwere Fahrzeuge werden in der Regel stärker beansprucht als ein PKW und  können im Falle eines Defektes hohe Schäden anrichten. Um dieses Risiko zu vermindern ist eine Sicherheitsprüfung für bestimmte Fahrzeugtypen vorgeschrieben. Die Sicherheitsprüfung ist eine Ergänzung zur Hauptuntersuchung. Je nach Fahrzeugart kann sich der Prüfungsintervall der Sicherheitsprüfung unterscheiden.

Was wird geprüft?

Die Prüfung umfasst folgende Baugruppen:

  • Lenkung
  • Bremsen
  • Reifen/Räder
  • Abgasanlage
  • Fahrwerk / Aufbau

Wer muss zur Prüfung?

  1. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to und einer bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h
  2. Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zul. gesamtgewicht über 10 to > 40 km/h
  3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgstaplätzen über 40 km/h.

Prüfungsintervalle:

NFZ von 7,5 bis 12 to zul. Gesamtgewicht:
Erste Prüfung nach 3,5 Jahren und danach jährlich (4,5 ; 5,5; 6,5…)

NFZ > 12 to zul Gesamtgewicht:
Erste Prüfung nach 2,5 Jahren und danach jährlich (3,5J ; 4,5J; 5,5J ; 6,5J…)

Anhänger > 10 to zul. Gesamtgewicht:
Erste Prüfung nach 2,5 Jahren und danach jährlich (3,5J ; 4,5J; 5,5J ; 6,5J…)

Omnibusse/ Kfz mit mehr als 8 Fahrgsatplätzen:
Erste Prüfung nach 1,5 Jahren
Zweite Prüfung nach 2,5 Jahren
und ab dem 3 Jahr alle 3 Monate (3,25 J; 3,5J ; 3,75J; 4,25J ; 4,5J ; 4,75J…)

Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Sicherheitsprüfungen sind in der STVZO Anlage III geregelt

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