Blog

Fuhrparktreff.de

Fahrzeugüberlassung – Fuhrparkmanagement

Die Dienstwagenüberlassung wird in der Regel mit Hilfe eines Überlassungsvertrags geregelt. Vor kurzem hatte ein Kunde von uns hierzu eine gute Idee. Er lies eine Passage einbauen in der festgelegt wird,  wann der Nutzer den Kilometerstand der Fuhrparkleitung zu melden hat. Dazu prüft der Fahrzeugnutzer alle paar Monate seinen Kilometerstand und vergleicht diesen mit dem Sollwert des Überlassungsvertrages. Sobald dieser Istwert den Sollwert um mehr als 10% überschreitet muss der Kilometerstand der Fuhrparkleitung angezeigt werden.
Dieser sogenannte kritische Kilometerstand errechnet sich aus der im Leasingvertrag festgelegten Laufleistung.

Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel
Fahrzeug A ; Laufleistung laut Vertrag: 30.000 km p.A; Vertragsdauer 48 Monate; Leasingbeginn 01.01.2010; Leasingende 31.12.2013

Sollwerte:

  • 30.04.2010 = 7500 km
  • 31.07.2010  = 15000 km
  • 31.10.2010  = 22500 km
  • 31.01.2011  = 30000 km
  • 31.10.2013 = 112500 km

Diese Vorgehenswiese ist deshalb so charmant, da der Nutzer mit in die Pflicht genommen wird, die Laufleistung des Fahrzeugs zu überwachen.

0 comments…

Leave a Comment