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Auf was Flottenmanager unbedingt achten sollten!

Als Flottenmanager hat man viel Verantwortung. Dies geht weit über das Pflegen von Fahrzeugstammdaten hinaus. Denn schnell ist man als Flottenverantwortlicher in der Halterhaftung mit weitreichenden Folgen:

  • Verlust des Versicherungsschutzes
  • empfindliche Bußgelder
  • Freiheitsentzug bis zu einem Jahr
  • etwaige Schadenersatzansprüche
  • Punkte in Flensburg

Was viele nicht wissen, sobald die Firmenleitung einen Fuhrparkverantwortlichen einsetzt, so geht die Halterhaftung in der Regel automatisch auf diesen über, sofern dieser über die entsprechende Sachkunde verfügt.

Als “Sachkundig”, könnten Sie dann eingestuft werden, wenn Sie eine entsprechende Ausbildung und/oder entsprechende Erfahrung im Flottenmanagement haben. Empfehlenswert ist es, die Rechte und Pflichten schriftlich zu regeln.

Als Halter bzw. dessen verantwortlichen Flottenmanager, müssen Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Sie dürfen Fahrzeuge nur an Personen herausgeben, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
  • Sämtliche Fahrzeuge die auf der Straße bewegt werden, müssen verkehrssicher sein.
  • Lassen Sie regelmässig die Führerscheine der Fahrzeugnutzer und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge überprüfen
  • Weisen Sie Ihre Fahrzeugnutzer auf die Fahrzeuge ein und achten Sie besonders auf die richtige Ladungssicherung
  • Statten Sie die Fahrzeuge mit den entsprechenden Sicherheitseinrictungen aus (Warnweste, Earndreieck, Verbandskasten, Sicherungsmittel zur korrekten Ladungssicherung)
  • Schließen Sie einen Fahrzeugüberlassungsvertrag mit den Fahrzeugnutzern ab.
  • Weisen Sie Ihre Fahrzeugnutzer rechtzeitig auf die Umbereifung von Sommer/Winterreifen hin.
  • Lassen Sie keine Fahrzeuge vom Hof, deren HU und/oder SP abgelaufen ist
  • Prüfen Sie Rechnungen unbedingt auf etwaige Mängelbeschreibungen (Abfahrgrenze Reifen, Bremsscheiben auf Mindestmaß…)
  • Nehmen Sie Anrufe sehr ernst, bei dem der Fahrer einen Fahrzeugmangel bekannt gibt und sorgen Sie für umgehende Behebung des Mangels.

 

Hinweis:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spiegelt lediglich die Meinung des Autors wider. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt

 

 

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