Blog

Fuhrparktreff.de

Grobe Fahrlässigkeit versichern – Fuhrparkmanagement

Grobe Fahrlässigkeit liegt in der Regel immer dann vor, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders groben Maße missachtet worden ist. Dies setzt voraus, dass der Unfall vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.

Typische Fälle für die grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr sind beispielsweise:

  • Alkohol am Steuer
  • Telefonieren wären der Autofahrt
  • Überfahren einer Stoppstelle
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Während der Fahrt in einer Aktentasche suchen

Grobe Fahrlässigkeit wird in einigen Policen bei der Kaskoversicherung ausgeschlossen, so dass der entstandene Schaden am eigenen Fahrzeug nicht versichert ist. Es gibt jedoch auch Versicherungen, welche die grobe Fahrlässigkeit mit versichern. Genauer genommen verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dabei wird aber in der Regel Alkohol und Drogenkonsum ausgeschlossen.

Es lohnt sich also diese Position in der Versicherungspolice zu überprüfen. Denn gerade in Streßsituationen kann es vorkommen, dass man schnell in die grobe Fahrlässigkeit hineinrutscht. Allein schon das Aufschreiben einer Telefonnummer / Adresse während der Fahrt kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

0 comments…

Leave a Comment