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Fuhrpark-Termine: Diese Termine sollten Sie im Auge behalten


Für die Einen ist es ein alter Hut, für die Anderen eine große Herausforderung!

Ich schaue immer wieder in erstaunte Gesichter, wenn ich den Fuhrparkverantwortlichen sage, dass Sie mindestens einmal im Jahr eine UVV-Prüfung (VBG 12) bei Ihren Fahrzeugen durchführen lassen müssen.

Wie??? Ich dachte eine HU / TÜV-Untersuchung reicht, kommt dann meist als Antwort. Als Unternehmen müssen Sie aber nicht nur die gesetzlichen Fristen der StVO einhalten, sondern unterliegen auch der Berufsgenossenschaft. Und da gehört die UVV-Prüfung auch dazu.

Anbei haben wir die wichtigsten Prüfungen zusammengefasst:
(alle Angaben ohne Gewähr)

  • HU (umgangssprachlich = TÜV)
  • UVV (VBG 12, Feuerlöscher, Hebebühnen…)
  • Führerscheinprüfungen
  • Sicherheitsprüfung (LKW ab 7,5 to)

Eine gute Fuhrparkverwaltung hat die Termine stets im Griff und überwacht streng, ob die Termine von Seiten der Fahrer auch eingehalten werden. Denn aufgrund der Halterhaftung können Sie als Fuhrparkverantwortlicher unter Umständen belangt werden.

Stellen Sie sich vor, Ihnen entgeht eine fällige UVV-Prüfung. Der Fahrer verursacht nun mit diesem Fahrzeug einen Unfall mit Todesfolge, weil seine Bremsen versagt haben.

Oder ein Fahrer überfährt ein Kind, weil er zu viel Alkohol getrunken hat. Dummerweise hatte er wegen Alkoholmissbrauch schon längere Zeit keinen Führerschein mehr. Leider hat er Ihnen das aber verschwiegen. Bleiben Sie wachsam!

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